31.08.2011

EPE gegen Sony vor Münchener Landgericht

Elvis verkaufte 1973 die Rechte an allen bis dahin aufgenommenen Songs für einmalig 5,4 Millionen Dollar an sein Plattenlabel RCA Records - ein absoluter Spottpreis für mehr als 1000 Lieder, darunter waren seinen größten Hits wie „Hound Dog“, „Jailhouse Rock“ und „Heartbreak Hotel“.

34 Jahre nach dem Tod des legendären Musikers, beschäftigt dieses so genannte Buyout-Agreement vom 28. Februar 1973 das Landgericht München, wie das Handelsblatt von Beteiligten erfuhr. Die Rechtsnachfolger, organisiert in der Firma Elvis Presley Enterprises, haben das Plattenlabel des Musikers verklagt, das inzwischen Teil von Sony Music Entertainment ist. Es geht um Millionen, die Sony nachzahlen müsse. Bereits zu Lebzeiten sei der Künstler von seinem Plattenlabel ausgebeutet worden und seine Rechtsnachfolger seien bis heute davon betroffen, argumentieren die Kläger.

Die Elvis Presley Enterprises gehören zu 15 Prozent der einzigen Tochter des Sängers, Lisa Marie Presley. Die Mehrheit hält das Medienunternehmen CKX, das der Private-Equity-Gesellschaft Apollo gehört. Elvis Presley Enterprises kümmern sich um den Nachlass des King of Rock’n’Roll, um Lizenzierungsgeschäfte und das weltweite Presleytum.

Verhandelt wurde bereits am vergangenen Mittwoch. Eine Entscheidung soll am 18. November fallen. Die genaue Streitsumme steht in dem Fall noch nicht fest. Sie hängt vom Umsatz ab, den Sony mit Elvis-Songs in Deutschland erzielt hat. Konkret geht es um den Zeitraum 2002 bis 2023, also 50 Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Dann endet die gesetzliche Schutzfrist in solchen Fällen.

Eine deutsche Rechtsklausel macht diesen Rechtsstreit in Deutschland möglich!

Quelle: Handelsblatt und div.